Wie man in der Zwischenzeit z.B. bei golem oder heise lesen kann, ziehen die Durchsuchungsaktionen bei Kritikern der Netzsperren immer weitere Kreise. Es war also richtig, sich wie hier beschrieben nicht weiter mit der Thematik zu befassen.
Fassen wir also kurz zusammen:
- Die Nutznießer dieser grauenhaften Taten verdienen weiter ungestört Geld, weil unsere Regierung es nicht mal fertig bringt oder überhaupt gewillt ist die bereits bekannten Server im eigenen Land abzuschalten.
- Die angekündigten Wahlkampmaßnahmen werden selbst von Experten als wirkungslos bezeichnet und dabei wird noch in Frage gestellt, ob und wie weit sie mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
- Die Bevölkerung wird mit geschmacklosen Schilderungen von einem Milliardengeschäft überzeugt, die noch dazu auch von der »Presse« vollkommen unreflektiert und einseitig abgeschrieben werden (z.B. hier beim Spiegel).
- Kritiker werden mit Hausdurchsuchungen mundtot gemacht und dabei noch nicht mal über ihre Rechte aufgeklärt (nachlesbar im veröffentlichten Durchsuchungsprotokoll). Natürlich wird so eine Durchsuchung nicht zu den üblichen Geschäftszeiten durchgeführt, sondern in den späten Abendstunden. Schließlich sollen ja auch alle Nachbarn etwas davon haben.
- Die Durchsuchung der Wohnräume eines Domaininhabers(!) wird durch eine Eilanordnung erwirkt, »da die infrage kommende Straftat andauerte« und anschließend ein Laptop eingesackt. So eilig wirklich etwas gegen die Straftat zu unternehmen hatte es bisher aber wohl keiner. Laut golem wurde wikileaks selbst noch nicht einmal kontaktiert oder irgendwelche Maßnahmen eingeleitet, um die »Verbreitung« zu stoppen.
Jetzt muss ich schon mal fragen: Hat die Staatsanwaltschaft erwartet, die Server für Wikileaks in der Wohnung des Dresdner Studenten zu finden? Hat die Staatsanwaltschaft erwartet, dass der Student die Domain heimlich über nacht löscht? Wird von der Staatsanwaltschaft immer so gründlich recherchiert wie in diesem Fall?
Moment, ich muss schnell an die Tür, es hat gekli
Ein Gedanke zu „In eigener Sache II“