Eigentlich hatte ich überlegt an einem Artikel zu schreiben, der sich mit dem aktuellen Thema »Internetzensur« hätte beschäftigen sollen. Aus aktuellem Anlass muss ich sagen: das ist mir schlichtweg zu gefährlich!
Habe ich Angst vor Repressalien aus den kriminellen Ecken des Internets? Nein, das ist es nicht! Ich habe viel mehr Angst vor unserem Staat, dessen eigentliche Aufgabe es wäre, mich als rechtschaffenen Bürger zu beschützen!
Inhaltlich wäre in dem Blogartikel sicherlich thematisiert worden, dass es durchaus Journalisten gibt, die überprüft haben, in welchen Ländern denn die Webseiten, die Kinderpornographie beinhalten, denn überhaupt zu Hause sind. Evtl. wäre es ja viel sinnvoller, gegen diese Hoster direkt vorzugehen, statt das komplette Internet zu zensieren.
Nachdem ich durch Zufall im Netz darauf gestossen bin, dass es schon für eine Hausdurchsuchung reichen kann, auf eine der Webseiten dieser Journalisten zu verlinken, wird es den entsprechenden Blogartikel nicht geben.
Dennoch möchte ich hier aus der Begründung für die Hausdurchsuchung zitieren (Hervormerkung von mir):
Aufgrund der bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht [der/die] Beschuldigte habe auf der von [ihm/ihr] betriebenen Internetseite […] gezielt eine Sprungmarke auf die Internetseite […] gesetzt, auf welcher eine sogenannte „Dänische Zensurliste“ thematisiert wird. Bei diese Liste handelt es sich gemäß dem genannten Artikel um eine Linkliste von circa 4000 kinderpornographischen Seiten. Offenbar sollte diese Linkliste geheim gehalten werden; über unbekannte Wege wurde sie jedoch unter [einer Webseite, die sich darauf spezialisiert hat, geheime Dokumente zu leaken] eingestellt. Eine am […] durchgeführte stichprobenartige Überprüfung ergab, dass ein Großteil der Links inaktiv beziehungsweise nicht abrufbar ist. Festgestellt werden konnten unter diesen Links allerdings auch Internetpräsenzen, welche eindeutig kinderpornographisches Material enthielten. […] Da davon auszugehen ist, dass sich [der/die] Beschuldigte vor Verlinkung des Artikels dessen Informationsgehalt zu Eigen gemacht hat, ist ebenso wahrscheinlich, dass [er/sie] sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material zumindest im Cache [seines/ihres] Computers gespeichert hat, strafbar als Besitz kinderpornographischer Schriften gem. §184b Abs. 4 Satz 2 StGB.
Ich bin also froh, mich nicht näher mit der Thematik beschäftigt zu haben. Wenn diese Begründung bereits für eine Hausdurchsuchung ausreicht (und damit, das komplette IT Equipment für die nächsten zwei Jahre zu beschlagnahmen und den Ruf der Person für immer zu zerstören), dann wird es ernsthaft Zeit die Sendung „Goodbye Deutschland“ wieder regelmässig zu gucken. Mein Vertrauen in den Rechtsstaat Deutschland ist jedenfalls schwer erschüttert.
Good Night, and Good Luck.
Volle Zustimmung. Für einen Rechtsstaat vollkommen unangemessen. Nebenbei bemerkt auch ein wichtiges Argument für Außer-Haus-Backups. Ein paar Wochen ohne meine Daten – und meine Existenz als Freiberufler wäre hinüber.
Das Thema »zerstörter Ruf« sehe ich ein wenig anders. Warum sollte sich mein Freund/Nachbar/Geschäfts-/Lebens-/Ehepartner von mir abwenden, nur weil Herr Anwalt von und zu Sprungmarke einen Zahlendreher in der IP-Adresse gebaut hat und ich infolgedessen grünen Besuch bekomme?
Wer sowas als Anlass nimmt, den kann ich in meinem Leben auch nicht gebrauchen.
Auswandern? Nein, ich wünsche den Menschen in Deutschland einerseits mehr Gelassenheit – andererseits aber auch mehr Leidenschaft beim Kampf um Freiheit und Rechtsstaatlichkeit.