Eigentlich wäre ja eine Richtline, die Softwarepatente effektiv verbietet, für den Mittelstand besser gewesen. Aber immerhin wurde das worst-case-Szenario – nämlich Trivialpatente wie in den USA durch die Hintertür – heute erstmal verhindert.
Die heute abgelehnte Richtline war nämlich an entscheidenden Stellen so vage formuliert worden, dass es durchaus vorstellbar gewesen wäre, dass etwa reine mathematische Verfahren oder sehr triviale Sachen patentiert werden.
Das Ganze ist noch nicht richtig entgültig vom Tisch, weil das Gesetzgebungsverfahren jetzt wieder neu startet, aber immerhin sind jetzt viele Entscheidungsträger durch die großangelegten Informationskampagenen der Patentgegner zumindest für die Sache sensibilisiert.
Ich freu mich jedenfalls total über die Entscheidung, und sehe es als kleines Zeichen dafür, dass Demokratie vielleicht doch haltwegs funktioniert 🙂
Nochmal kurz eine Zusammenfassung für den Leser, der das Problem nicht kennt: Software ist, ebenso wie Texte, in Europa durch das Urheberrecht geschützt. Materielle Produkte und geniale Ideen können hingegen patentiert werden. Das Ziel der Richtline war, dass Software, die entscheidend toll/neu/innovativ ist, in bestimmten Fällen auch patentierbar sein sollte. Das Problem dabei ist nur, dass man bei bei Patenten auf eine Software aufgrund der Natur der Sache auch mit verbietet, dass gleiche Problem auf andere Weise zu lösen. Man patentiert also eher das Problem als eine Lösung.
Ein Patent anzumelden kostet etwa 5000 Euro inklusive Beratung durch einen Patentanwalt. Es ist also eher etwas für zahlungskräftige Firmen, die damit Konkurrenten gut … sagen wir mal … zurückhalten können. Urheberrecht dagegen gilt für alle gleich und ist recht fair.
Was das ganze in Deutschland erst so richtig, richtig schlimm gemacht hätte, wäre unser tolles Abmahnsystem. Aber das ist noch eine andere gruselige Baustelle.