Von Glashäusern und Steinen

„Musikindustrie und Udo Jürgens setzen Kanzlerin unter Druck“ – so titelt Golem.de. In der Zwischenzeit wurde dieses Thema auch vom Spiegel aufgegriffen, hat aber sonst praktisch kein Medienecho bekommen. Udo fährt jedenfalls ziemlich schwere Geschütze auf – Internet Service Provider sollen doch bitte verpflichtet werden, Kunden zu kündigen, die mit online gestellten Inhalten die Urheberrechte verletzen.

Hat er sich eigentlich überlegt, was er da – unter anderem zusammen mit dem Sony-BMG Chef – fordert? Hat er das auch zu Ende gedacht? Ein Internet Provider hätte nichts anderes mehr zu tun als monatlich tausende von Kündigungswünsche der Content Industrie zu bearbeiten. Abgesehen vom zusätzlichen Arbeitsaufwand, was soll passieren, wenn eine Kündigung ungerechtfertigt geschieht? Hat der Kunde dann Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz? Besonders der letzte Punkt wird bei Firmen eher interessant sein als bei Privatleuten. Verzögerungen bei den Recherchen für eine Hausarbeit sind meist nur schwer realistisch zu beziffern.

Recherchiert man im Netz ein wenig weiter, findet man recht schnell heraus, daß Sony gleich mit gutem Beispiel vorangehen und die Webpräsenz gleich freiwillig abschalten sollte: Sony wurde im November 2004 beschuldigt, eine Studie („Deutschland Online 2“) in Auftrag gegeben und veröffentlicht zu haben. Dummerweise enthielt diese ein Glossar, das praktisch vollständig der Wikipdia „entliehen“ war (Textvergleich: siehe [1]). Die Recherche hatte damals ergeben, daß so die Urheberrechte von 370 Autoren dadurch potentiell verletzt wurden ([2]).

Um wieder auf den eingangs erwähnten Artikel zurückzukommen: Mit was hat Udo Jürgens denn unsere Kanzlerin unter Druck gesetzt? Will er seine CDs nur noch im Ausland verkaufen? Will er weniger CDs verkaufen? Hat er vielleicht sogar gedroht, nie wieder zu singen? Na hoffentlich bleibt Angela hart!

Anmerkungen

In der Zwischenzeit wurde die Seite, die über diesen Vorfall berichtet hat, durch eine massive Abwahnwelle zum Fall gebracht, so daß die entsprechenden Artikel aus dem Netz genommen werden mußten. Da das Netz nur schwer vergißt, kann man durch Eingabe der unter unten genannten URLS das damalige Geschehen nochmals nachlesen:
[1] http://tinyurl.com/3b6224
[2] http://tinyurl.com/2w2mld

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.