Eigentlich hatte ich mir fest vorgenommen, zu diesem Thema keinen Blogeintrag zu schreiben. Nachdem es politisch in der Zwischenzeit nun so aussieht, als würde es nun doch dazu kommen, möchte ich aus der aktuellen Zeit zitieren:
Die geheime Computerausspähung komme, so heißt es jetzt besänftigend, nur fünf-, sechsmal im Jahr infrage. Wenn dies aufrichtig gemeint sein sollte, so würde es sich also nicht um ein schleppnetzartiges Präventionsinstrument handeln, sondern um eine klassische, sehr gezielte Fahndungsmaßnahme. Dafür aber reicht, wie man am jüngsten Fahndungserfolg sehen kann, das bisherige Instrumentarium aus. Wer wegen dieser wenigen Fälle das Grundgesetz ändern wollte, könnte genauso gut sagen: Wegen der fünf, sechs Hinrichtungen hätte man doch nicht die ganze Todesstrafe abschaffen müssen.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
(Zitat aus: Die Zeit, 38/2007 – „Alles, was Recht ist…“ von Robert Leicht)