Eine verbotene Mogelpackung ist eine undurchsichtige Verpackung, die um mehr als 30% mehr Volumen hat, als eigentlicher Inhalt enthalten ist.
Das sich mit solchen Gesetzen aber die seltsamen Auswüchse (auch genannt: Kreativität der Verpackungsdesigner) nicht verhindern lassen, zeigt dieses Foto:
Inhalt an Creme: 50 ml
Volumen Gesamtverpackung: 375 ml
Merke: Macht man seitlich kleine Fensterchen rein in die Umverpackung, schon ist dieser nicht mehr undurchsichtig und kann auch über sieben mal so viel Volumen haben wie das eigentliche Produkt.
Schaut man sich das offizielle Produktfoto auf der Nivea-Webseite an, wirkt der Größenunterschied zwischen Umverpackung und Creme nicht annährend so dramatisch. Kann natürlich auch nur Zufall sein, dass die Perspektive da so gewählt ist, aber ich interpretiere das eher so, als das sich Nivea des Problems durchaus bewusst ist!
Was mich in dieser Ansicht bestärkt: auf der Rückseite der Verpackung ist schematisch die innere Dose aufgemalt – allerdings ein ganzes Stück größer, als die Dose in der Realität ist.
Und dieses Produkt ist da ja auch nur ein Beispiel von vielen. Für mich steht jedenfalls fest: So eine Verbrauchertäuschung (legal hin oder her) ist echt der Gipfel. Besonders (aber nicht nur) bei Kosmetik scheint eine besondere Kreativität in Hinsicht „optische Größenoptimierung“ ja eher der Normalfall geworden zu sein.
Echt traurig, denn gute Produkte sollten sowas eigentlich nicht nötig haben. Verbrauchertäuschung ist da ja auch nur ein Aspekt, unnötiger Rohstoff- und Energieverbrauch für Produktion und Transport kommt ja auch noch hinzu.
Deshalb kann ich nur hoffen, dass der Gesetzgeber auf solche Auswüchse reagiert und die Regelungen möglichst bald so gestaltet, dass die Verbraucher nicht nur auf dem Papier geschützt werden. Ich sehe nämlich nicht, dass das gegenwärtig gewährleistet wird.
Edit, 07.04.2009:
Spiegel Online berichtet heute, dass es mit den Mogelpackungen in Zukunft wohl eher schlimmer als besser werden wird. Na dann…